Lebensmittelhygiene und HACCP 

 

 

  • nach genauen Vorgaben der HACCP Verordnung
  • optimal auf Ihren Betrieb abgestimmt
  • mit den einfachsten Möglichkeiten
  • super umzusetzen
  • ohne viel Aufwand
  • sehr günstig!

Österreichisches Lebensmittelsicherheitsgesetz

 

Folgende EU Verordnungen 178/2002, 852 / 2004, 854/2004 sind zu beachten.

   Die wichtigsten Punkte:

  1. Ermittlung von Gefahren (biologische, chemische, physikalische )
  2. Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte , CCP
  3. Festlegung von Grenzwerten der Kontrollpunkte.
  4. Festlegung und Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung kritischer Kontrollpunkte.
  5. Festlegung der Kontrolle der oben genannten Punkte
  6. Erstellung und Dokumentation der Aufzeichnungen.

Wir unterstützen Sie in all diesen Vorgaben und erstellen mit Ihnen zusammen ein Konzept für Ihren Betrieb.

Auf Wunsch betreuen wir Sie auch bei den Besuchen der Lebensmittelbehörde.

Wir helfen Ihnen mögliche Fehlerpunkte wieder aus der Welt zu schaffen.

Wir bereiten Ihren Betrieb und  Ihre Mitarbeiter auf die HACCP Vorschriften vor.

Wir schulen kompetent und verständlich Ihre Mitarbeiter und Sie.

Sie bekommen von uns alle erforderlichen Unterlagen.

Wir arbeiten mit Ihnen eine HACCP Planung aus.

 

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 Rufen Sie mich an und wir vereinbaren einen Termin 0664 816 9586

 

  • Hygienevorschriften/HACCP

 

 

Seit einigen Jahren geistert ein neuer Begriff durch unsere Branche: HACCP eine Abkürzung für „Hazard Analysis and Critical Control Points“.

Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 5.8.1997 müssen alle Lebensmittel verarbeitenden Betriebe an kritischen Kontrollpunkten (Critical Control Points) des Herstellungsprozesses eine Risikoanalyse (Hazard Analysis) erstellen, um mögliche Gesundheitsgefahren für den Verbraucher bereits am Ort ihres Entstehens ggf. erkennen und wirkungsvoll bekämpfen zu können.

Der Gesetzgeber versteht unter Hygiene alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit und zur Vorbeugung, damit Krankheiten gar nicht erst entstehen oder sich ausbreiten können. Zuständige Behörde ist das Veterinäramt, das Gesundheitsamt und das Gewerbeaufsichtsamt und natürlich das Ordnungsamt. Bei Hygiene-Verstößen können immense Bußgelder festgesetzt werden. Im schlimmsten Fall kann es zur zeitweisen Schließung oder gar zum vollständigen Widerruf der Konzession kommen. Nicht nur wegen dieser Strafen, sondern vor allen Dingen auch im Interesse der Gäste sollten Sie sich um die Hygiene in Ihrem Betrieb besonders bemühen.

 

Das A und O der Hygiene sind die Mitarbeiter. Stimmt bei ihnen die Hygiene nicht sind alle anderen Maßnahmen vergebens. Er ist die Schlüsselfigur in allen Bemühungen für eine ordentliche Hygienepraxis. Die wesentlichen Voraussetzungen dafür lassen sich aufgliedern in die notwendigen technischen Anforderungen und die Qualifikation der Mitarbeiter.

 

 

  • Die technischen Anforderungen für die Erfüllung der persönlichen Hygiene der Beschäftigten müssen gegeben sein. Dazu gehören im Wesentlichen:

 

 

  1. Angemessene Umkleidemöglichkeiten
  2. Ausreichende Sanitäreinrichtungen mit Belüftung und keinem direkten Zugang zu den Produktionsräumen
  3. Ausreichende Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasser und evtl. mit Armaturen, die nicht von Hand zu bedienen sind.
  4. Mittel zum Händewaschen (nicht parfümiert) und evtl. Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis
  5. Mittel zum hygienischen Händetrocknen (Einweghandtücher, Heißlufttrockner)
  6. Möglichkeit zur Aufnahme von Speisen und Getränken außerhalb der Produktionsbereiche/-räume.

 

  • Ihnen obliegt in Ihrem Betrieb aber auch die Verantwortung für die richtige Qualifikation der Mitarbeiter. Das bedeutet im Wesentlichen:

 

  1. Die Mitarbeiter müssen physisch und psychisch geeignet sein für die vorgesehenen Aufgaben. (Gesundheitszeugnis)
  2. Ihre Mitarbeiter müssen ausreichend geschult sein, um mögliche Gefahrenquellen beim Umgang mit Lebensmittel zu erkennen und auszuschalten.
  3. Alle mit den Lebensmitteln direkt in Verbindung kommende Mitarbeiter müssen regelmäßig weitergeschult und informiert werden, auch in den Bereichen Unfallverhütung und Umweltschutz. Diese Weiterbildung und die Einarbeitungs- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen dokumentiert sein.

 

 

  • Aber auch die regelmäßige Kontrolle der Lagerräume auf Sauberkeit und richtige Temperatur, die Überprüfung der Ware vom Eingang über die Lagerhaltung bis hin zur Verarbeitung gehören zu den Bestandteilen eines HACCP-Konzeptes.

 

 

  • Da sich ein solches HACCP-Konzept von Betrieb zu Betrieb unterscheiden kann, verweisen wir an dieser Stelle zum einen auf die geltende HACCP-Verordnung und helfen gerne im konkreten Falle bei der Erstellung eines HACCP-Konzeptes.